Die Mitglieder des Elternbeirats der Realschule Großostheim:
Hintere Reihe (v.l.n.r.): Sonja Cremer, Christian Reising, Monika Fundis-Friedrichs, Eva Meier Mittlere Reihe (v.l.n.r.): Sandra Hinzmann, Francesco Miraglia, Kerstin Zabransky Vordere Reihe (v.l.n.r.): Marcel Fuchs, Rim Rademacher, Claudia Küßner, Carmen Hilla, Torsten Küßner
Ämterverteilung:
1. Vorsitzende
Frau Claudia Küßner
Stellvertreterin
Frau Monika Fundis-Friedrichs
Kassenwartin
Frau Eva Meier
stellv. Kassenwartin
Frau Rim Rademacher
Beiräte:
Frau Sandra Hinzmann
stellv. Schriftführerin
Frau Kerstin Zabransky
Herr Christian Reising
Frau Carmen Hilla
Herr Torsten Küßner
Herr Marcel Fuchs
Frau Sonja Cremer
Herr Francesco Miraglia
E-Mail-Adresse:
eb[at]rsgoh.de
Aufgaben des Elternbeirats: § 15 BaySchO legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:
grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
Die Mitglieder des Elternbeirats der Realschule Großostheim:
Mittlere Reihe (v.l.n.r.): Sandra Hinzmann, Francesco Miraglia, Kerstin Zabransky
Vordere Reihe (v.l.n.r.): Marcel Fuchs, Rim Rademacher, Claudia Küßner, Carmen Hilla, Torsten Küßner
Ämterverteilung:
E-Mail-Adresse:
eb[at]rsgoh.de
Aufgaben des Elternbeirats:
§ 15 BaySchO legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen: