bei Fragen oder Problemen zu einer bestehenden Lese- / Rechtschreibstörung (Förderungsmöglichkeiten, Zeugnisbemerkungen….)
bei dem Übertritt von der Grundschule an die Realschule mit einer bestehenden Lese- /Rechtschreibstörung
Anerkennung:
– Kontakt mit Frau Ahlers / Frau Blaß aufnehmen, entweder über das Sekretariat oder per Mail. – Elternfragebogen ausfüllen und bei Frau Ahlers / Frau Blaß abgeben. – Frau Ahlers / Frau Blaß sammeln die benötigten Unterlagen für die Schulpsychologin (u.a. Fragebögen für die unterrichtenden Lehrkräfte ihres Kindes) – Frau Ahlers / Frau Blaß vereinbaren mit der Schulpsychologin einen Testungstermin (bei mehreren Schülern Gruppentestung an der RS Großostheim)
Nach der Anerkennung:
– Antrag auf Notenschutz / Nachteilsausgleich ausfüllen und bei Frau Ahlers / Frau Blass abgeben. – Die Schulleitung erstellt auf Grundlage des schulpsychologischen Gutachtens und in Rücksprache mit Frau Ahlers / Frau Blass den endgültigen Bescheid. – Ihr Kind erhält je nach seinem Bescheid einen Nachteilsaufgleich (z.B. Zeitverlängerung) und / oder Notenschutz (z.B. keine Wertung der Rechtschreibleistung).
Übertritt von der Grundschule an die Realschule:
– Liegt eine gültige schulpsychologische Bescheinigung über das Bestehen einer Lese- / Rechtschreibstörung in der 4. Klasse vor, kann diese nach Prüfung für die 5. Klasse übernommen werden.
Ansprechpartner an der Realschule Großostheim:
Frau Alexandra Ahlers: alexandra.ahlers@rsgoh.de
Frau Martina Blaß: martina.blass@rsgoh.de
– Elternfragebogen ausfüllen und bei Frau Ahlers / Frau Blaß abgeben.
– Frau Ahlers / Frau Blaß sammeln die benötigten Unterlagen für die Schulpsychologin (u.a. Fragebögen für die unterrichtenden Lehrkräfte ihres Kindes)
– Frau Ahlers / Frau Blaß vereinbaren mit der Schulpsychologin einen Testungstermin (bei mehreren Schülern Gruppentestung an der RS Großostheim)
– Die Schulleitung erstellt auf Grundlage des schulpsychologischen Gutachtens und in Rücksprache mit Frau Ahlers / Frau Blass den endgültigen Bescheid.
– Ihr Kind erhält je nach seinem Bescheid einen Nachteilsaufgleich (z.B. Zeitverlängerung) und / oder Notenschutz (z.B. keine Wertung der Rechtschreibleistung).
Grundschule an die
Realschule:
Hier gehts zum Elternfragebogen.
Hier geht es zum Antrag für den Notenschutz und Nachteilsausgleich