Beratung

Lese-Rechtschreibstörung

Ansprechpartner an der Realschule Großostheim:

Frau Alexandra Ahlers und Frau Martina Blaß: legasthenie[at]rsgoh.de

  1. bei Verdacht auf eine Lese- / Rechtschreibstörung
  2. bei Fragen oder Problemen zu einer bestehenden Lese- / Rechtschreibstörung (Förderungsmöglichkeiten, Zeugnisbemerkungen….)
  3. bei dem Übertritt von der Grundschule an die Realschule mit einer bestehenden Lese- /Rechtschreibstörung
Anerkennung:– Kontakt mit Frau Ahlers / Frau Blaß aufnehmen, entweder über das Sekretariat oder per Mail.
– Elternfragebogen ausfüllen und bei Frau Ahlers / Frau Blaß abgeben.
– Frau Ahlers / Frau Blaß sammeln die benötigten Unterlagen für die Schulpsychologin (u.a. Fragebögen für die unterrichtenden Lehrkräfte ihres Kindes)
– Frau Ahlers / Frau Blaß vereinbaren mit der Schulpsychologin einen Testungstermin (bei mehreren Schülern Gruppentestung an der RS Großostheim)
Nach der Anerkennung:– Antrag auf Notenschutz / Nachteilsausgleich ausfüllen und bei Frau Ahlers / Frau Blass abgeben.
– Die Schulleitung erstellt auf Grundlage des schulpsychologischen Gutachtens und in Rücksprache mit Frau Ahlers / Frau Blass den endgültigen Bescheid.
– Ihr Kind erhält je nach seinem Bescheid einen Nachteilsaufgleich (z.B. Zeitverlängerung) und / oder Notenschutz (z.B. keine Wertung der Rechtschreibleistung).
Übertritt von der  
Grundschule an die
Realschule:
– Liegt eine gültige schulpsychologische Bescheinigung über das Bestehen einer Lese- / Rechtschreibstörung in der 4. Klasse vor, kann diese nach Prüfung für die 5. Klasse übernommen werden.

Hier gehts zum Elternfragebogen.

Hier geht es zum Antrag für den Notenschutz und Nachteilsausgleich

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