iPad Nutzungsregeln

Die Verwendung von iPads in der Schule funktioniert nur mit klaren Regeln – unsere Nutzungsvereinbarung finden sich hier.

Start in den Schultag

  • – Das iPad und der Stift sind 100 % geladen.
  • – Das iPad und die Kopfhörer befinden sich in der Schultasche.
  • – Das iPad und die Kopfhörer befinden sich in der Schultasche.
  • – Alle nötigen Passwörter sind griffbereit.

Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde

  • – Das iPad und die Kopfhörer befinden sich in der Schultasche.
  • – Der Stift ist im Mäppchen.

Während des Unterrichts

  • – Das iPad wird nur auf Anweisung der Lehrkraft benutzt.
  • – Das iPad wird nur für die gestellten Arbeitsaufträge genutzt.
  • – Während der Nutzung liegt das iPad flach auch dem Tisch.
  • – Nach einem erledigten Arbeitsauftrag lege ich das iPad mit dem Bildschirm nach unten auf meinen Tisch.

Während der Pause

  • – In den Pausen darf das iPad nur für schulische Arbeiten verwendet werden, z.B. Lernen für den nächsten Test.

Allgemeine Einstellungen

  • – Die Funktion Bildschirmzeit muss durchgehend aktiviert sein.
  • – Auf Verlangen einer Lehrerin /eines Lehrers muss diese vorgezeigt werden.
  • – WLAN und Bluetooth sind während des gesamten Schultages aktiv und mit dem schulischen Netzwerk verbunden.
  • – Der Nicht-Stören-Modus muss aktiviert sein.

Verboten ist:

  • – Spiele, Social-Media-Plattformen, Streaming-Dienste sind auf dem Schulgelände verboten.
  • – Die Nutzung von YouTube ist außerhalb von Arbeitsaufträgen im Unterricht auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • – Bild- und Filmmaterial, das im Unterricht zu Unterrichtszwecken gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden!
  • – Unter keinen Umständen dürfen Aufnahmen von Personen gemacht werden, die der Aufnahme nicht zugestimmt haben (Recht am eigenen Bild!).

Vereinbarung „Regeln für die Verwendung des iPads in der Schule“:

Zur Einhaltung der Nutzungsregeln unterschreibt jede Schülerin und jeder Schüler an der Realschule Großostheim gemeinsam mit seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten die Vereinbarung „Regeln für die Verwendung des iPads in der Schule“.