Aktuelles

Betreuungsanspruch

Eine Notbetreuung wird

  • für Schüler der Jahrgangstufe 5 und 6 angeboten sowie
  • für Schüler höherer Jahrgangsstufen, deren Behinderung oder
  • entsprechende Beeinträchtigung eine Aufsicht und Betreuung erfordert.

Das Betreuungsangebot darf in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder 
  • eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur) erwerbstätig ist.

Eine ausführliche Auflistung für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur finden Sie hier: 

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung

Erforderlich bleibt aber weiterhin, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Wenn Ihnen eine Betreuung seitens der Schule zusteht und Sie diese in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail bei Herrn Mahl (hans-peter.mahl@rsgoh.de).

Sollte Ihr Kind in der 5. oder 6. Jahrgangsstufe sein, einen Anspruch auf Notbetreuung haben und sie in den Pfingstferien benötigen, dann schreiben Sie bitte bis Montag, 25. Mai 2020, 13:00 Uhr ebenso eine E-Mail an Herrn Mahl (hans-peter.mahl@rsgoh.de).

Füllen Sie bei Inanspruchnahme außerdem das dementsprechende Formblatt aus und legen Sie dieses der Schulleitung vor.

Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen (kritische Infrastruktur)

Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen (Alleinerziehende)

Formblatt Notbetreuung Pfingstferien